Wissen und Handeln ... Brandschutzordnung

Die Erstellung einer Brandschutzordnung basiert zum Einen aus den Anforderungen der geltenden Richtlinie für Arbeitsstätten und zum Anderen aus den Anforderung von Richtlinien für besondere bauliche Anlagen wie für öffentliche Einrichtungen. Sonderbauten sind zum Beispiel Beherbergungsstätten, Industriebauten, Schulen oder Pflegeheime.

 

Verantwortlich für die Erstellung der Brandschutzordnung ist der Betreiber der baulichen Anlage, wenn keine anderen Festlegungen getroffen werden. 

 

In der Brandschutzordnung werden grundsätzliche Angaben zum Verhalten im Brandfall gemacht, brandschutztechnische Einrichtungen werden benannt und Verantwortlichkeiten zugeordnet.

Brandschutz vBL

Anwandterstraße 13

03205 Calau

Tel.: 03541-870947