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Brandschutzkonzepte können nach den Landesbauordnungen für verschiedene Neu- und Umbaumaßnahmen mit den Bauvorlagen im Baugenehmigungsverfahren gefordert werden. Mit der Bekanntmachung der Neufassung der Brandenburgischen Bauordnung 17.09.2008 (GBl.I Nr.14 vom 16. Oktober 2008) werden erneut weitere Anforderungen an den Brandschutz gestellt. Entsprechend der Verwaltungsvorschrift zur Brandenburgischen
Bauordnung gemäß Amtsblatt von Brandenburg, Nr. 10 vom 18.
März 2009, ist nach:
Können gemeinsame Abstimmungen - mit dem Bauherrn, den Architekten und Brandschutz vBL - zu den Fragen des Brandschutzes in den ersten Planungsphasen getroffen werden, sind wirtschaftliche Lösungen bereits im Vorfeld zu erzielen. Brandschutz vBL übernimmt für Sie die Abstimmungen mit den Genehmigungsbehörden. Durch eindeutige und nachvollziehbare Dokumentationen erlangen
Sie einen reibungslosen Ablauf durch bestmögliche Prüfung der
Baugenehmigungsunterlagen und somit einer schnellen Baugenehmigung. |